Recht und Gerechtigkeit: Thema Todesstrafe
Geschrieben am: 14. Dezember 2006 von ErikEben habe ich bei Spiegel Online gelesen dass das Urteil gegen Mario Mederake gefallen ist. Der Peiniger der damals 13. jährigen Stephanie aus Dresden muß nun 15 Jahre in den Knast und wird danach sicherheitsverwahrt. Ein milderes Urteil wäre blanker Hohn gegenüber dem Opfer gewesen. In der Urteilsbegründung hieß es, man müsse die Gesellschaft vor ihm schützen, woran auch kein Zweifel besteht. Aber reicht es wirklich einen so skrupellosen Menschen “nur” einzusperren bzw. zu versuchen ihn zu therapieren. Ich persönlich bin der Meinung dass es Menschen gibt die unter voller geistiger Kontrolle solch bestialische Taten begehen. Mario M. versteht es blendend sich in der Öffentlichkeit zu produzieren und hat damit ein unglaubliches manipulatives Potential. Da werden die Rufe nach drakonischeren Strafen wieder lauter. Die Unterbringung eines Schwerverbrechers kostet so unglaublich viel Geld. Verbunden mit der Tatsache dass eine gesellschaftliche Reintegration so gut wie unmöglich ist, wäre es für alle beteiligten Besser die Todesstrafe für solche Härtefälle wieder einzuführen.
Menschenrechtler argumentieren mit den humanistischen Grundsätzen der Gesellschaft. Ich hingegen meine dass jemand der unbeschreibliche Gräultaten zur Befriedigung von krankhaften Bedürfnissen begeht, seine Menschenrechte verwirkt hat. Das gesellschaftliche Zusammenleben funktioniert seit jeher nur mit Regeln und Gesetzen, deren Verstoß ja auch geahndet wird. Allerdings finde ich dass bei solch dramatischen “Regelverstößen” die moralische Hemmschwelle zur Bestrafung zu hoch angesetzt wird. Mario M. hat nicht einmal Reue geheuchelt für sein Opfer und da denke ich schon dass die “Beseitigung solch bösartiger Geschwüre” die einzig logische Maßnahme ist. Nicht nur dass die Gesellschaft dann wirklich vor ihm geschützt wäre, die Kosten der Unterbringung, welche sich auf zweistellige Millionenbeträge belaufen, könnten für nützlichere Projekte wie z.B. der derzeitig mieserablen Opferbetreuung eingesetzt werden. Natürlich müßte der Umgang mit der Todesstrafe sehr gewissenhaft sein, nicht nur weil die Gefahr des willkürlichen Misbrauchs besteht sondern weil Todesurteil auch für den Justizapparat eine schwerwiegende Entscheidung ist. Fakt ist, derzeitig ist Recht nur in einem ungenügendem Umfang Gerechtigkeit.
Das Thema “Todesstrafe” ist eins an dem sich die Geister spalten und gerade wenn mal wieder ein solch bestialischer Fall wie der von Mario M. bekannt werden, kommt es oft zu unsachlichen Diskussionen. Das möchte ich vermeiden. Ich habe hier das Pro und Contra aus meiner Sicht dargestellt und wer sich dem anschließen will oder mit sachlichen Argumenten Einwände anbringen will, der kann gerne die Kommentarfunktion benutzen.
No related posts.










Dezember 14th, 2006 at 15:48
Ich bin mir unsicher ob ich sowas zu Todesstrafe verurteilen würde. Die Leute wären zwar aus der Welt, was gewiss ein Vorteil ist…. aber es nützt der Gesellschaft durch Missachten der eigenen Werte nicht. Ich selbst bin da inzwischen für Zwangsarbeit.
Dezember 14th, 2006 at 16:23
Der Täter ist so intelligent, der kommt bestimmt wieder raus.
Wie das geht, beschreibt jemand hier unter ” Forensik-Patient narrt Gutachter”.
Dezember 15th, 2006 at 23:06
Trotzdem dagegen.